Artikel vom 28.6.14 im Rhein-Sieg-Anzeiger, der auf die Sensor-Problematik kurz eingeht >>>hier<<<.
17.7.2014
Von dieser Stelle wurde ein für die Versicherung der Stadt Hennef erstelltes Gutachten auf Wunsch des Gutachters aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html#BJNR258510009BJNG000900000
§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
(1) Abwasser ist ...
2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
(1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. ..
§ 60 Abwasseranlagen
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach dem Stand der Technik, andere Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
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